Häufige gestellte Fragen im Erbrecht (FAQ)

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Häufige gestellte Fragen im Erbrecht (FAQ)

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    Du hast eine Frage zum Erbecht?

    Schau dir unsere FAQ an. Hier findest du Antworten zu häufig gestellten Fragen im Erbrecht. Deine Frage ist nicht dabei? Melde dich bei uns! Wir haben immer eine Antwort.

    Macht es einen Unterschied, ob Ehegatten in Zugewinn- oder Gütergemeinschaft lebten?

    Ja, das wirkt sich auf die Erbquote des überlebenden Ehegatten aus:

    • Zugewinngemeinschaft (Regelfall): Der überlebende Ehegatte erbt die Hälfte, wenn Kinder vorhanden sind. Der Anteil erhöht sich pauschal um ¼ als Ausgleich für den Zugewinn.
    • Gütergemeinschaft: Der Ehegatte bekommt die Hälfte des gemeinsamen Vermögens ohnehin, erbt aber nur ¼ vom restlichen Nachlass. Das kann im Einzelfall ungünstiger sein.
    Was passiert mit gemeinschaftlichen Konten im Todesfall?

    Bei sogenannten Oder-Konten, auf die beide Ehepartner zugreifen konnten, gehört im Todesfall **die Hälfte dem überlebenden Ehegatten**, die andere Hälfte fällt in den Nachlass. Das gilt unabhängig vom Güterstand.

    Tip: Erbschaftsteuerlich kann das gesamte Guthaben berücksichtigt werden – besonders bei Alleinverfügungsbefugnis. Gute Dokumentation ist wichtig.

    Müssen Gebrauchsgegenstände im Nachlass genau aufgelistet werden?

    Nur wertvolle Einzelstücke (z. B. Antiquitäten, Kunst) müssen detailliert aufgelistet werden. Normale Haushaltsgegenstände wie Möbel, Wäsche oder Geschirr können in Gruppen zusammengefasst werden, z. B. „Wohnzimmermöbel“.

    Ab wann sind Schenkungen für den Pflichtteil relevant?

    Alle Schenkungen in den letzten 10 Jahren vor dem Tod des Erblassers können bei der Pflichtteilsergänzung berücksichtigt werden.

    Für jedes Jahr vor dem Erbfall wird der Wert um 10 % abgeschmolzen.
    Ausnahmen:

    – Ehegattenschenkungen zählen immer voll.
    – Schenkungen mit Nießbrauch oder Rückforderungsrecht gelten nicht als vollzogen.

    Eine Ausnahme vom Abschmelzungsprinzip gilt, wenn der Schenkende trotz Schenkung noch einen Vorteil hat, z.B. einen Nießbrauch oder ein lebenslanges Wohnrecht.

    Zählen Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke dazu?

    Nein. Übliche Geschenke zu Anlässen wie Geburtstagen oder Weihnachten werden nicht angerechnet – solange sie den Verhältnissen des Erblassers entsprechen.

    Auch Schenkungen aus sittlicher Pflicht (z. B. Unterstützung von Angehörigen) bleiben außen vor.

    Können Gutachterkosten oder Beerdigungskosten vom Nachlass abgezogen werden?

    Ja. Kosten für Beisetzung, Überführung und Grab können vom Nachlass abgezogen werden – sowohl bei der Pflichtteilsberechnung als auch bei der Erbschaftsteuer.

    Auch Gutachterkosten zur Wertermittlung einer Immobilie können berücksichtigt werden, wenn sie notwendig sind.

    Wie wird eine Immobilienschenkung bewertet, wenn sie Jahre zurückliegt?

    Maßgeblich ist der Wert zum Zeitpunkt der Schenkung, nicht der spätere Marktwert.

    Beispiel: Eine Schenkung, die vier Jahre vor dem Erbfall erfolgte, wird mit 60 % des damaligen Werts berücksichtigt (wegen der Abschmelzung nach § 2325 BGB).

    Wie kann man verhindern, dass enterbte Elternteile Zugriff auf den Pflichtteil minderjähriger Kinder haben?

    Mögliche Lösungen:

    Pflichtteilsverzicht mit dem eigenen Kind: So geht der Anspruch auf das Enkelkind über.
    Testamentsvollstreckung: Ein Dritter (z. B. Anwalt) verwaltet das Vermögen für das Enkelkind.
    Schenkung zu Lebzeiten mit Auflage: Möglich, aber rechtlich anspruchsvoll.