Das Testament ist ein zentrales Instrument der Vermögensnachfolge. Es ermöglicht Ihnen, über Ihren Nachlass selbst zu bestimmen – und Streit unter den Erben zu vermeiden. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen verständlichen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, wenn Sie sich erstmals mit dem Thema Testament befassen.
Wer darf ein Testament errichten?
Ob Sie ein Testament errichten dürfen, hängt von Ihrem Alter und Ihrer geistigen Verfassung ab. In Deutschland gilt:
- Unter 16 Jahren sind Sie nicht testierfähig.
- Zwischen 16 und 18 Jahren können Sie ein Testament nur in notarieller Form errichten (§ 2233 Abs. 1 BGB).
- Ab dem 18. Lebensjahr ist auch ein eigenhändiges Testament zulässig – vorausgesetzt, Sie sind geistig in der Lage, Ihren Willen frei und bewusst zu äußern.
Wer dauerhaft geschäftsunfähig ist (§ 104 BGB), kann kein wirksames Testament errichten. Die Geschäftsunfähigkeit ist ein häufiger Streitpunkt bei der Anfechtung eines Testaments.
Was macht ein Testament wirksam?
Ein Testament muss bestimmte Formvorgaben erfüllen, um rechtsgültig zu sein. Grundsätzlich sind zwei Varianten möglich:
- Eigenhändiges Testament: vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben (§ 2247 BGB).
- Notarielles Testament: durch einen Notar beurkundet (§ 2232 BGB).
Wichtig: Ein am Computer geschriebenes und unterschriebenes Testament ist nicht wirksam. Auch wenn Ort und Datum gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben sind (§ 2247 Abs. 2 BGB), sollten Sie beides angeben – insbesondere, wenn es mehrere Versionen gibt. Das erleichtert später die Zuordnung des aktuell gültigen Testaments.
In Notsituationen erlaubt das Gesetz außerdem sogenannte Nottestamente (§§ 2249, 2250 BGB). Diese können mündlich vor dem Bürgermeister oder zwei Zeugen errichtet werden – allerdings nur, wenn ein reguläres Testament nicht mehr möglich ist.
Was gehört in ein gutes Testament?
In Ihrem Testament sollten Sie möglichst eindeutig festlegen, wer was erben soll (§ 2087 BGB). Unklare oder allgemeine Formulierungen führen häufig zu Auslegungskonflikten.
Beachten Sie außerdem:
- Ein Testament ist jederzeit widerrufbar (§ 2253 BGB).
- Gültig ist stets die neueste Version (§ 2258 BGB).
- Ein früheres Testament können Sie auch durch Zerstörung widerrufen (§ 2255 BGB).
Vermächtnis: Wenn Sie einzelnen Personen bestimmte Dinge zukommen lassen möchten
Neben der Erbeinsetzung können Sie auch sogenannte Vermächtnisse anordnen (§ 1939 BGB). Dabei erhält eine bestimmte Person – ohne selbst Erbe zu werden – einen konkreten Gegenstand, Geldbetrag oder Anspruch. Typische Beispiele sind Schmuckstücke, Sammlerstücke oder ein Geldbetrag für einen guten Zweck.
Die Erbinnen und Erben sind verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen. Sie können auf diese Weise gezielt einzelne Personen bedenken, ohne sie an der gesamten Erbmasse zu beteiligen. Wichtig ist eine möglichst präzise Formulierung, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
Pflichtteil: Was Sie nicht einfach umgehen können
Auch wenn Sie nahe Angehörige enterben möchten, müssen Sie das Pflichtteilsrecht beachten (§ 2303 BGB). Anspruch auf den Pflichtteil haben:
- Kinder
- Ehepartner
- Eltern (wenn keine Kinder vorhanden sind)
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird in Geld geltend gemacht – unabhängig davon, ob die betreffende Person im Testament berücksichtigt wurde.
Besondere Formen des Testaments
Einige Testamentsformen bieten sich für bestimmte Lebenssituationen besonders an:
- Berliner Testament (§ 2269 BGB): Häufig von Ehepaaren gewählt. Die Ehegatten setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder erben erst nach dem Tod des letztversterbenden Partners. Achtung: Pflichtteilsansprüche der Kinder bleiben auch hier bestehen.
- Erbvertrag (§§ 1941, 2274 BGB): Notariell beurkundet und bindend – im Gegensatz zum Testament. Besonders geeignet bei komplexeren Nachfolgeplanungen oder in Patchwork-Konstellationen.
- Nottestament (§ 2249 BGB) oder Seetestament (§ 2251 BGB): Nur in besonderen Ausnahmesituationen zulässig.
Wichtig: Gerade in komplexen Vermögenssituationen sollte unbedingt professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden. Die „falsche“ Wahl oder Gestaltung des Testaments kann gravierende Folgen haben – sowohl steuerlich als auch gesellschaftsrechtlich.
Wohin mit dem Testament?
Ein Testament sollte sicher aufbewahrt werden – idealerweise beim Nachlassgericht (§ 2248 BGB) oder bei einem Notar (§ 2232 BGB). Notarielle Testamente werden außerdem im zentralen Testamentsregister registriert (§ 78 BeurkG). Das stellt sicher, dass das Testament im Todesfall auch tatsächlich gefunden und beachtet wird.
Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden
Die häufigsten Probleme in der Testamentsgestaltung sind:
- Unklare Formulierungen
- Formverstöße
- Missachtung von Pflichtteilsansprüchen
- Keine Benennung von Ersatzerben (§ 2069 BGB)
- Keine Regelung zur Testamentsvollstreckung (§§ 2197–2200 BGB)
Ein notarielles Testament schafft hier oft Klarheit und kann darüber hinaus den Erbschein ersetzen (§ 2353 BGB) – was Zeit und Kosten spart.
Fazit
Mit einem Testament kann die Vermögenssicherung und Nachfolge klar strukturiert und geregelt werden. Gerade in komplexen Situationen sollte das Thema jedoch nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Ein ganzheitlicher Ansatz, der auch familiäre Konstellationen sowie steuerliche und rechtliche Aspekte berücksichtigt, ist hier unerlässlich.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, eine nachhaltige Strategie zur Sicherung Ihres Vermögens zu entwickeln – und helfen, spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Ein durchdachtes Testament ist mehr als ein Dokument: Es ist ein letzter Akt der Fürsorge für die Menschen, die Ihnen nahestehen.
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