Supervermächtnis

Es hört sich an wie ein mystischer Schatz ist aber tatsächlich ein besonderes Gestaltungsmittel im Erbrecht: das Supervermächtnis. Das Supervermächtnis wird oft in Kombination mit dem Berliner Testament gewählt um die Nachteile desselben abzumildern. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie zum Supervermächtnis wissen müssen.

 

Einleitung – Was bedeutet Supervermächtnis?

Das Supervermächtnis ist ein besonderes Gestaltungsmittel im Erbrecht, bei dem Sie als Erblasser dem überlebenden Erben (meist ihrem Ehepartner bzw. ihrer Ehepartnerin) einen ungewöhnlich großen Spielraum bei der Verteilung des Nachlasses einräumen können. Im das Supervermächtnis müssen Sie nur den Zweck oder Rahmen der Zuwendung definieren. Dies ist der wesentliche Unterschied zum klassischen Vermächtnis, bei dem Sie genau festgelen, wer welchen Gegenstand erhalten soll. Der überlebende Ehepartner kann dadurch nach eigenem Ermessen bestimmen, was an wen und wann aus dem Nachlass gegeben wird – natürlich im Rahmen der im Testament vorgegebenen Zweckbindung. Diese flexible Vermächtnisform wird häufig in Ehegattentestamenten (z.B. beim Berliner Testament) eingesetzt, um steuerliche Freibeträge optimal zu nutzen und gleichzeitig die finanzielle Absicherung des überlebenden Partners zu gewährleisten.

 

Was ist ein Supervermächtnis?

Ein Supervermächtnis ist rechtlich gesehen ein Zweckvermächtnis nach § 2156 BGB. Das bedeutet, Sie bestimmen einen festgelegten Zweck oder Personenkreis für eine Vermächtnisleistung. Die konkrete Ausgestaltung lassen Sie aber offen. Im Klartext: Der Überlebende (meist Alleinerbe) kann den Vermächtnisgegenstand, den Vermächtnisnehmer und den Zeitpunkt der Erfüllung selbst festlegen. Hier haben Sie wesentlich mehr Freiheit als bei einem normalen Vermächtnis. Ein klassisches Vermächtnis verpflichtet ihren Erben, einem bestimmten Begünstigten einen genau bezeichneten Gegenstand oder Betrag aus dem Nachlass zu geben. Beim Supervermächtnis hingegen legen Sie nur den Rahmen (z.B. „meine Kinder sollen etwas aus dem Nachlass erhalten“ oder einen bestimmten Zweck, etwa Ausbildung der Kinder) fest und überlassen ihrem Erben die genaue Entscheidung, was, wer und wann gegeben wird.

Klare Vorgaben sind unerlässlich

Eine zentrale Voraussetzung für ein Supervermächtnis ist, dass Sie klare Vorgaben zum Zweck und zum begünstigten Personenkreis machen. Sie dürfen die Entscheidung darüber nicht völlig ungeregelt dem Erben überlassen – sonst würden Sie unzulässigerweise die Erbeinsetzung Dritter vollständig delegieren, was nach § 2065 BGB verboten ist. In Ihrem Testament müssen Sie deshalb zumindest festlegen, wer begünstigt werden soll (z. B. „unsere gemeinsamen Kinder“) oder wofür der Nachlass verwendet werden soll (z. B. „die Ausbildung der Enkelkinder finanzieren“). Innerhalb dieser Vorgaben kann der überlebende Ehepartner dann frei entscheiden. Die Rechtsprechung erkennt das Supervermächtnis ausdrücklich als zulässig an (z. B. OLG Hamm, Beschluss vom 16.08.2018) – solange Sie den Zweck und den Kreis der Berechtigten festgelegt haben, liegt kein Verstoß gegen § 2065 BGB vor.

Abgrenzung zum klassischen Vermächtnis

Bei einem üblichen Vermächtnis ist der Anspruch des Begünstigten sofort mit dem Erbfall fällig und konkret: Der Bedachte kann exakt den vermachten Gegenstand vom Erben verlangen (§ 2174 BGB). Beim Supervermächtnis hingegen entsteht zwar auch ein Anspruch, aber dessen Inhalt ist variabel und richtet sich nach dem billigen Ermessen des Erben ab. Es handelt sich also um eine besonders flexible Nachlassgestaltung, die vor allem in bestimmten Konstellationen – etwa bei Ehepaaren mit Kindern – von Vorteil sein kann.

 

Rechte und Pflichten von Betroffenen

Ein Supervermächtnis betrifft in der Regel drei Parteien: den Erblasser (Verfasser des Testaments), den beschwerten Erben (meist überlebender Ehegatte) und die Vermächtnisnehmer (z.B. Kinder oder andere Begünstigte). Welche Rechte und Pflichten ergeben sich für diese Beteiligten?

 

Überlebender Ehegatte als Erbe (Beschwerter)

Er wird zunächst Alleinerbe und trägt die Verpflichtung, das Vermächtnis irgendwann zu erfüllen. Gleichzeitig hat er das Recht, über Gegenstand, Zeitpunkt und Umfang der Vermächtniserfüllung nach eigenem Ermessen zu entscheiden – natürlich im Rahmen des testamentarisch vorgegebenen Zwecks. Er darf also z.B. auswählen, welcher Nachlassgegenstand an welches Kind geht und ob dies sofort oder erst zu einem späteren Zeitpunkt geschieht. Pflicht des Ehegatten ist es, den Willen des Erblassers nicht zu vereiteln: Er muss das Vermächtnis letztlich erfüllen, sobald die von ihm festgelegten Bedingungen eintreten. Dabei hat er die Interessen der Begünstigten billig (also nach Treu und Glauben) zu berücksichtigen. Wichtig: Ist das Supervermächtnis Teil eines gemeinschaftlichen Testaments (z.B. Berliner Testament), ist der überlebende Partner in der Regel auch rechtlich an diese Anordnung gebunden und kann sie später nicht einseitig abändern.

 

Vermächtnisnehmer (Begünstigte, z.B. Kinder)

Sie haben rechtlich einen Anspruch darauf, dass ihnen aus dem Nachlass etwas zukommt – allerdings nicht sofort und nicht konkret bestimmt, sondern gemäß der Ausgestaltung durch den überlebenden Elternteil. Ihre Rechte bestehen darin, die Erfüllung des Vermächtnisses zu fordern, sobald die vom Erben gewählten Bedingungen erfüllt sind (z.B. wenn der Erbe einen bestimmten Zeitpunkt oder Anlass festgelegt hat). Geduld ist hier oft erforderlich: Die Kinder müssen warten, bis der Ehegatte das Vermächtnis erfüllt. Sie können das Vermächtnis auch ablehnen (ausschlagen), wenn sie mit den Bedingungen nicht einverstanden sind – dies ist formlos gegenüber dem Erben möglich (§§ 2176, 2180 BGB). Pflichten treffen die Vermächtnisnehmer kaum, da ein Vermächtnis in der Regel eine Begünstigung ist. Allerdings sollten sie – wenn sie abwarten – darauf achten, ihre gesetzlichen Ansprüche (z.B. Pflichtteil) nicht zu versäumen (dazu unten mehr). Ein Vermächtnisnehmer muss seinen Anspruch gegenüber dem Erben geltend machen, wenn er die Leistung haben möchte; von allein passiert nichts. Er kann also beispielsweise den überlebenden Elternteil zu gegebener Zeit auffordern, das Vermächtnis auszuzahlen oder zu übertragen.

 

Erblasser

Seine „Pflichten“ enden mit dem Verfassen des Testaments, doch er trägt die Verantwortung, das Supervermächtnis klar und wirksam zu formulieren. Er sollte den Zweck eindeutig benennen und den Kreis der Berechtigten abgrenzen, damit das Vermächtnis rechtlich anerkannt wird und so umgesetzt werden kann, wie er es sich wünscht  . Tipp: Der Erblasser kann optional eine Mindestzuwendung (Sockelvermächtnis) festlegen – z.B. einen festen Betrag pro Kind – um sicherzustellen, dass jeder Begünstigte zumindest etwas erhält, selbst wenn der Ehegatte später sehr zurückhaltend verteilt.

Zusammengefasst gibt ein Supervermächtnis dem Alleinerben erhebliche Rechte und Gestaltungsmöglichkeiten. Allerdings erlegt das Supervermächtnis ihm aber auch die moralische und rechtliche Pflicht auf, den Willen des Verstorbenen treuhänderisch umzusetzen. Die Begünstigten haben ein in Aussicht gestelltes Recht auf eine Nachlassleistung, müssen sich aber nach den Spielregeln des Testaments richten.

 

Typische Fallkonstellationen & Irrtümer

Typischer Anwendungsfall – Sie als Ehepaar mit Kindern: Das Supervermächtnis eignet sich besonders, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner ein gemeinschaftliches Testament errichten – häufig in Form des sogenannten Berliner Testaments. Ein typisches Beispiel: Sie setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein, und Ihre Kinder sollen erst nach dem Tod des zuletzt Versterbenden erben (die sogenannten Schlusserben). Dieses Modell sichert Sie als länger lebenden Partner zwar finanziell ab, bringt aber zwei Probleme mit sich: Erstens können Ihre Kinder bereits nach dem ersten Todesfall ihren Pflichtteil verlangen – und damit Ihre finanzielle Situation erheblich belasten. Zweitens verschenken Sie bei einem reinen Berliner Testament die steuerlichen Freibeträge Ihrer Kinder beim ersten Erbfall. Denn Ihre Kinder gehen zunächst leer aus und können den Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil nicht nutzen.

Stichwort Supervermächtnis

Genau hier setzt das Supervermächtnis an:Mit einem Supervermächtnis können Sie als erstversterbender Ehegatte Ihren Kindern bereits etwas zukommen lassen – ohne dabei Ihren Partner seiner Stellung als Alleinerbe zu berauben. Ihre Kinder werden nicht als Erben eingesetzt, sondern erhalten ein Vermächtnis, dessen Umsetzung Ihr überlebender Ehepartner steuern darf. Auf diese Weise bleibt der gesamte Nachlass zunächst in den Händen Ihres Partners, und dennoch haben Sie Ihre Kinder im Testament berücksichtigt – meist mit dem Ziel, die Steuerfreibeträge zu nutzen oder die Zukunft der Kinder abzusichern.

Ausnutzung der Freibeträge

Aus steuerlicher Sicht bietet Ihnen das Supervermächtnis die Möglichkeit, den Freibetrag für jedes Ihrer Kinder optimal zu nutzen. Ein Beispiel: Wenn Sie als Vater zuerst versterben, kann Ihre Ehefrau als Alleinerbin im Rahmen des Supervermächtnisses einen Teil des Vermögens an die Kinder weitergeben – zum Beispiel jeweils 400.000 € steuerfrei. Dieser Betrag würde dann aus Ihrem Nachlass steuerfrei an die Kinder fließen. Verstirbt später Ihre Ehefrau, steht jedem Kind erneut ein Freibetrag von 400.000 € zu. Ohne ein Supervermächtnis – also beim klassischen Berliner Testament – würden Ihre Freibeträge ungenutzt verfallen, da Ihre Kinder beim ersten Erbfall nichts erhalten.

Beispiel: Sie und Ihr Ehepartner – nennen wir Sie Herrn und Frau Müller – haben zwei Kinder. In Ihrem Berliner Testament setzen Sie sich gegenseitig als Alleinerben ein; Ihre Kinder sollen Schlusserben des Letztversterbenden werden. Um Erbschaftssteuer zu sparen, verfügt Herr Müller in seinem Testament ein Supervermächtnis zugunsten der Kinder mit dem Zweck, „die erbsteuerlichen Freibeträge optimal auszunutzen“.

Nach seinem Tod erben Sie als Frau Müller zwar alles, sind aber verpflichtet – zu einem Zeitpunkt Ihrer Wahl – den Kindern aus dem Nachlass einen Teil zukommen zu lassen. Sie entscheiden sich, unmittelbar nach dem Erbfall jedem Kind 300.000 € aus dem geerbten Vermögen zu übergeben. So nutzen Sie einen Großteil der steuerlichen Freibeträge Ihres verstorbenen Mannes. Gleichzeitig behalten Sie genügend Vermögen, um weiterhin abgesichert und finanziell handlungsfähig zu bleiben. Ihre Kinder warten mit dem Rest des Erbes, bis auch Sie verstorben sind. Das Ergebnis: Sie bleiben finanziell flexibel, die Kinder erhalten bereits einen erheblichen steuerfreien Betrag – und es entsteht kein Pflichtteilsdruck.

 

Häufige Irrtümer rund um das Supervermächtnis

 

„Ein Supervermächtnis hebt Pflichtteilsansprüche auf.“

Das stimmt so nicht. Auch wenn Sie Ihre Kinder durch ein Supervermächtnis bedenken, bleiben deren gesetzliche Pflichtteilsansprüche bestehen. Der Pflichtteil – also die gesetzlich garantierte Mindestbeteiligung am Nachlass – kann von enterbten Kindern eingefordert werden, sofern er nicht wertmäßig durch das Vermächtnis abgedeckt ist.

Ein Supervermächtnis allein verhindert also nicht, dass Ihre Kinder im ersten Erbfall ihren Pflichtteil geltend machen. Viele Kinder verzichten freiwillig auf diesen Anspruch, wenn sie wissen, dass sie durch das Supervermächtnis bedacht sind – aber: Ein rechtlich wirksamer Pflichtteilsverzicht liegt nur dann vor, wenn er notariell vereinbart wurde.

Deshalb fügen viele Eltern zusätzlich sogenannte Pflichtteilsstrafklauseln in ihr Testament ein, etwa: „Wer den Pflichtteil verlangt, verliert auch das Vermächtnis.“ Solche Klauseln sollen Ihre Kinder motivieren, abzuwarten und der gewählten Nachlassregelung zu vertrauen.

Und falls Sie selbst Kind und möglicher Erbe sind, gilt: Sie verlieren Ihr Pflichtteilsrecht nicht automatisch durch ein Supervermächtnis. Aber Sie müssen abwägen, ob Sie es einfordern – oder der testamentarischen Gestaltung Ihrer Eltern folgen.

 

„Sie können als überlebender Ehegatte vollkommen frei schalten und walten.“

Nicht ganz. Zwar haben Sie als Alleinerbe beim Supervermächtnis einen weiten Ermessensspielraum, aber Sie sind an die Vorgaben Ihres verstorbenen Partners gebunden. Sie dürfen das Supervermächtnis also nicht einfach ignorieren – das würde gegen den letzten Willen und damit gegen das Testament verstoßen.

Außerdem verlangt § 2156 BGB einen bestimmten Zweck. Sie dürfen also nicht nach Belieben beliebige Personen bedenken, die vom Erblasser gar nicht genannt wurden. Ein Beispiel: Wenn im Testament ausdrücklich steht, dass Ihre Kinder aus dem Nachlass bedacht werden sollen, können Sie nicht einfach einem neuen Lebensgefährten etwas zukommen lassen.

Auch völlig untätig zu bleiben ist riskant: Ihre Kinder könnten spätestens nach Ihrem Tod Ansprüche geltend machen – gerade dann, wenn das Vermächtnis nicht erfüllt wurde (mehr dazu unter Fristen & Risiken).

Kurz gesagt: Sie haben beim Supervermächtnis viel Gestaltungsspielraum – aber eben keinen Freibrief für willkürliche Entscheidungen.

 

„Ein Supervermächtnis ist immer besser als ein normales Vermächtnis.“

Ja und nein. Ein Supervermächtnis kann Ihnen große Vorteile bringen (siehe unten), ist aber nicht in jeder Situation notwendig oder sinnvoll. Wenn Sie beispielsweise kinderlos sind oder über einen eher kleinen Nachlass verfügen, bietet diese Gestaltung kaum Mehrwert.

Auch wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen als überlebendem Partner und den Begünstigten – etwa den Kindern – angespannt ist, kann ein Supervermächtnis problematisch werden. In solchen Fällen sind Konflikte vorprogrammiert, vor allem wenn Ihre Kinder Ihnen misstrauen. Hier kann eine klare Aufteilung des Nachlasses oder eine andere Gestaltung – etwa durch Voraberbschaften – die bessere Lösung sein.

Außerdem gilt: Ein Supervermächtnis erfordert eine sehr präzise und rechtssichere Formulierung im Testament. Wenn Sie diese komplexe Klausel ohne fachkundige Hilfe verfassen, riskieren Sie schwerwiegende Formfehler. Ein häufiger Irrtum besteht darin, einfach das Wort „Supervermächtnis“ ins Testament zu schreiben. Das reicht nicht aus – denn dieser Begriff ist kein gesetzlich definierter Terminus. Sie müssen stattdessen den Mechanismus konkret beschreiben: den Zweck, den begünstigten Personenkreis und das Ermessen, das der überlebende Erbe ausüben darf.

Fazit: Das Supervermächtnis kann ein mächtiges Werkzeug sein – aber nur, wenn es zu Ihrer familiären und finanziellen Situation passt und richtig umgesetzt wird.

Steuersparen durch ein Supervermächtnis funktioniert automatisch.

Nicht unbedingt. Das Supervermächtnis bietet Ihnen zwar die Möglichkeit zur Steueroptimierung, aber der Erfolg hängt stark von der konkreten Umsetzung ab. Ein häufiger Irrtum ist zu glauben, es reiche aus, einfach eine entsprechende Klausel ins Testament zu schreiben.

Tatsächlich müssen Sie – oder genauer gesagt: Ihr überlebender Ehepartner – aktiv werden, um die Steuerfreibeträge Ihrer Kinder auszunutzen. Das bedeutet zum Beispiel, innerhalb eines sinnvollen Zeitraums nach dem Erbfall entsprechende Beträge auszuzahlen. Wird zu lange gewartet oder die Erfüllung des Vermächtnisses bis zum eigenen Tod hinausgeschoben, verpufft der Steuervorteil (siehe Risiken).

Beachten Sie bitte auch, dass das Supervermächtnis nicht von allen Finanzämtern gleich behandelt wird. Eine einheitliche Praxis existiert hier bislang noch nicht. Dies kann durchaus zu Problemen führen

Kurz gesagt: Das Supervermächtnis bietet viel Potenzial – aber nur, wenn Sie strukturiert vorgehen und die steuerlichen Spielräume auch tatsächlich nutzen.

 

Handlungsempfehlungen: Was sollten Sie tun oder vermeiden?

Wenn Sie ein Supervermächtnis in Erwägung ziehen, sollten Sie einige praktische Tipps beherzigen, um Probleme zu vermeiden.

 

Nicht ohne fachkundige Beratung

Ein Supervermächtnis ist juristisch komplex und muss präzise formuliert sein . Beziehen Sie daher unbedingt einen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht in die Testamentgestaltung ein. Eine professionelle Beratung stellt sicher, dass der Zweck zulässig und eindeutig definiert ist und dass keine unwirksamen Klauseln verwendet werden. So vermeiden Sie teure Fehler und Rechtsstreitigkeiten.

 

Klare Formulierungen

Überlegen Sie genau, warum Sie ein Supervermächtnis einsetzen. Typische Zwecke sind z.B. „Ausnutzung der persönlichen Freibeträge bei der Erbschaftsteuer“ oder „Absicherung der Ausbildung der Kinder“. Benennen Sie den Zweck ausdrücklich im Testament und definieren Sie den Kreis der Berechtigten (z.B. „unsere Kinder A und B“). Je konkreter der Zweck umrissen ist, desto rechtssicherer ist das Vermächtnis  . Unklare oder unzulässige Zwecke (z.B. ein rein allgemein gehaltener Wunsch ohne Bezug) können das Vermächtnis unwirksam machen.

 

Grenzen oder Mindestbeträge

Sie können in Ihrem Testament Anhaltspunkte geben, in welchem Umfang das Supervermächtnis erfüllt werden soll. Beispielsweise können Sie einen Höchstbetrag oder Mindestbetrag nennen. Ein Sockelvermächtnis (z.B. „jedes Kind erhält mindestens 100.000 €“) gibt den Begünstigten eine gewisse Sicherheit . Gleichzeitig können Sie dem überlebenden Partner freistellen, darüber hinaus zusätzliche Beträge nach Ermessen zuzuwenden. So kombinieren Sie Flexibilität mit Fairness.

 

Vermeiden Sie übermäßige Verzögerung

Als überlebender Ehepartner mit einem Supervermächtnis sollten Sie den richtigen Zeitpunkt für die Vermächtniserfüllung wählen. Zögern Sie nicht zu lange. Einerseits können durch frühzeitige Teilübertragungen Steuerfreibeträge genutzt werden (die Steuerklassen und Freibeträge richten sich nach dem Zeitpunkt des Erbfalls). Andererseits kann ein allzu langes Hinauszögern die begünstigten Kinder verunsichern und eventuell zu Streit führen. Überlegen Sie, ob und wann Sie Teile des Nachlasses übertragen, beispielsweise sobald Sie sicher kalkulieren können, dass Ihr eigener Versorgungsbedarf gedeckt bleibt. Eine schriftliche Vereinbarung innerhalb der Familie kann sinnvoll sein, damit alle über den geplanten Ablauf informiert sind.

 

Offene Kommunikation mit den Begünstigten

Ein Supervermächtnis basiert auch auf Vertrauen. Um Konflikte zu vermeiden, sollten der überlebende Ehegatte und die Kinder (oder andere Vermächtnisnehmer) frühzeitig über die Umsetzung sprechen. Missverständnisse über die Absichten können schnell zum Zerwürfnis führen. Erklären Sie als Erblasser idealerweise bereits zu Lebzeiten Ihren Kindern Ihren Plan – oder hinterlassen Sie zumindest erläuternde Hinweise zum Testament. Als überlebender Ehegatte ziehen Sie die Kinder ins Vertrauen, sobald es sinnvoll ist, und vermitteln Sie, wann und wie Sie gedenken, das Vermächtnis zu erfüllen. So reduzieren Sie das Risiko von übereilten Pflichtteilsforderungen oder Misstrauen.

 

Überprüfen und aktualisieren Sie Ihre Testamentsklauseln regelmäßig

Lebensumstände ändern sich. Stellen Sie sicher, dass das Supervermächtnis noch passt, wenn z.B. ein Kind unerwartet mehr Unterstützung braucht oder sich steuerliche Rahmenbedingungen ändern (Freibeträge oder Gesetze können sich anpassen). Ein Testament kann jederzeit geändert oder ergänzt werden, solange Sie leben. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um das Supervermächtnis aktuell zu halten.

 

Im Zweifel: klassische Alternativen prüfen

Ein Supervermächtnis ist kein Allheilmittel. Je nach Ihrer Situation könnten auch andere Instrumente sinnvoll sein, etwa Vorweggenommene Erbfolge (Schenkungen zu Lebzeiten), Erbverzichtsverträge mit Abfindung für Pflichtteilsberechtigte oder eine Testamentsvollstreckung, um die Nachlassabwicklung zu steuern. Lassen Sie sich dazu beraten, welche Kombination für Ihre Familie am besten passt. Oft wird das Supervermächtnis als Teil eines Gesamtpakets eingesetzt (zusammen mit einer Berliner-Testament-Gestaltung, Pflichtteilsstrafklauseln etc.), um optimale Wirkung zu erzielen.

 

Fristen und rechtliche Risiken

Bei einem Supervermächtnis sollten alle Beteiligten einige Fristen und Fallstricke im Blick behalten:

 

Verjährung des Pflichtteilsanspruchs

Enterbte Pflichtteilsberechtigte (z.B. Kinder beim ersten Erbfall im Berliner Testament) haben drei Jahre Zeit, ihren Pflichtteil geltend zu machen (§ 195 BGB i.V.m. § 2332 BGB). Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem sie vom Todesfall und der Enterbung Kenntnis erlangen. Wird ein Kind durch ein Supervermächtnis bedacht, ändert das nichts an diesem Ablauf. Risiko: Ein gutwilliges Kind könnte darauf verzichten, sofort den Pflichtteil einzufordern, im Vertrauen auf das Vermächtnis. Verstreicht jedoch die 3-Jahres-Frist, ohne dass es den Pflichtteil verlangt hat, ist der Anspruch verjährt. Sollte der überlebende Elternteil das Vermächtnis dann unerwartet nicht erfüllen oder viel geringer als erhofft, hat das Kind das Nachsehen – es kann den Pflichtteil nicht nachträglich einklagen. Empfehlung: Kinder in dieser Lage sollten die Situation genau beobachten. Evtl. kann ein Kind mit dem überlebenden Elternteil eine vereinbarte Teilerfüllung des Vermächtnisses innerhalb der drei Jahre abstimmen oder sich den Verzicht entsprechend honorieren lassen.

 

Steuerlicher Timing-Fallstrick

Der Hauptvorteil des Supervermächtnisses – die Steuerersparnis – greift nur, wenn das Vermächtnis tatsächlich beim ersten Erbfall wirksam wird. Aus steuerlicher Sicht zählt ein Vermächtnis dem Nachlass des erstverstorbenen Elternteils zu, sofern es zu dessen Lebzeiten bzw. mit dessen Tod entsteht und fällig wird. Wird die Leistung aber erst mit dem Tod des überlebenden Ehepartners fällig, geht das Finanzamt davon aus, dass die Kinder erst vom zweiten Elternteil erben . In diesem Fall fallen die doppelten Steuern wie beim normalen Berliner Testament an – der gewünschte Steuervorteil wäre dahin. Praxis-Tipp: Vermeiden Sie ein Supervermächtnis, das keinerlei Fälligkeit vor dem zweiten Erbfall vorsieht. Besser ist es, z.B. zu bestimmen: „Das Vermächtnis ist nach Ermessen meines Ehegatten, spätestens jedoch nach X Jahren oder zu seinem Todeszeitpunkt zu erfüllen.“ So ist klar, dass der Anspruch bereits mit dem ersten Todesfall entstanden ist, auch wenn die Erfüllung etwas hinausgeschoben wird. Im Idealfall erfüllt der Ehegatte einen großen Teil des Vermächtnisses schon bald nach dem ersten Erbfall, um die Freibeträge auszuschöpfen. Andernfalls muss zumindest im Steuerbescheid des ersten Erbfalls das Vermächtnis als Nachlassverbindlichkeit berücksichtigt werden können. Hierzu sollte der Zweck „Steueroptimierung“ deutlich im Testament stehen  und der Wert ggf. quantifizierbar sein.

 

Unklare oder unwirksame Zweckbestimmung

Ein juristisches Risiko besteht, wenn das Supervermächtnis zu vage oder unzulässig formuliert ist. Ist der Zweck nicht hinreichend bestimmt, könnte ein Gericht die Klausel für nichtig erklären. Folge: Das Vermächtnis entfällt, und der überlebende Ehegatte behält ggf. den gesamten Nachlass ohne Verpflichtungen – was der Erblasser so vielleicht nicht gewollt hat. Zudem könnte das gesamte Testament einer Auslegungsklage ausgesetzt sein. Dieses Risiko lässt sich durch sorgfältige Testamentsgestaltung minimieren (siehe Handlungsempfehlungen).

 

Konflikte und Durchsetzung

Solange der überlebende Ehegatte lebt, sind die Möglichkeiten der Begünstigten, etwas einzufordern, begrenzt – denn häufig wurde ja gerade vereinbart, dass er den Zeitpunkt bestimmen darf. Trotzdem sollten sich Erben bewusst sein, dass sie später Rechenschaft ablegen müssen. Stirbt der überlebende Ehepartner, ohne das Supervermächtnis erfüllt zu haben, geht die Pflicht zur Erfüllung auf dessen Erben über. In vielen Fällen sind das ebenfalls die Kinder, so dass sich das Problem dann „von selbst“ erledigt (die Kinder erben dann ohnehin alles, wenngleich steuerlich ungünstiger). Sind aber z.B. in zweiter Ehe andere Erben vorhanden, können die ursprünglich begünstigten Kinder ihre Vermächtnisansprüche als Nachlassgläubiger beim Nachlass des überlebenden Partners geltend machen. Diese Situation kann hochkomplex werden und zu Rechtsstreit führen. Risikoabschätzung: Vertrauen und klare Absprachen sind beim Supervermächtnis Gold wert. Wer als Kind unsicher ist, ob der überlebende Elternteil fair verfahren wird, sollte sich frühzeitig juristisch beraten lassen und notfalls Wege suchen, seine Rechte zu sichern (z.B. indem man doch den Pflichtteil beansprucht oder eine vertragliche Vereinbarung trifft).

 

Vorteile des Supervermächtnisses

Ein korrekt eingerichtetes Supervermächtnis bietet mehrere Vorteile gegenüber herkömmlichen Lösungen:

 

Optimale Nutzung von Steuerfreibeträgen

Jeder Erblasser kann seinen Erben persönliche Freibeträge bei der Erbschaftsteuer zukommen lassen (aktuell z.B. 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € für jedes Kind pro Elternteil). Durch ein Supervermächtnis an die Kinder können beide Elternteile diese Freibeträge ausschöpfen. Es fällt somit insgesamt weniger Erbschaftsteuer an, als wenn alles zunächst nur an den Ehegatten geht und die Kinder erst beim zweiten Erbfall erben . Gerade bei größeren Vermögen spart dies potentiell erhebliche Beträge ein.

 

Finanzielle Absicherung des überlebenden Partners

Anders als bei einer direkten Erbteilung muss der länger lebende Ehegatte nicht sofort Vermögen abgeben, wenn er das nicht möchte oder nicht kann. Er bleibt zunächst Alleineigentümer des Nachlasses und kann frei darüber verfügen, was seine eigene Versorgungssituation sichert. Das Supervermächtnis erlaubt ihm, den Zeitpunkt der Ausgabe zu steuern – etwa erst dann Teile abzugeben, wenn genügend Liquidität vorhanden ist oder wenn er selbst bestimmte Ausgaben getätigt hat. So wird vermieden, dass der überlebende Partner z.B. ein Haus verkaufen muss, um Kinder auszuzahlen (ein typisches Problem ohne diese Regelung).

 

Vermeidung einer Erbengemeinschaft zwischen Ehepartner und Kindern

Ohne Supervermächtnis bleibt Ihnen als Alternative oft nur, die Kinder gleich mit erben zu lassen (Quoten-Erbengemeinschaft). Das führt jedoch dazu, dass ihr überlebender Ehegatte sich Nachlassgegenstände mit den Kindern teilen muss und nichts mehr allein entscheiden kann. Eine Erbengemeinschaft birgt Konfliktpotenzial und Handlungsunfähigkeit, da wichtige Entscheidungen nur gemeinsam getroffen werden können. Das Supervermächtnis verhindert dies: Ihr Ehepartner ist alleiniger Erbe und kann den Nachlass ungestört verwalten – die Kinder treten erst später als Vermächtnisnehmer bzw. Schlusserben auf. So bleibt der Nachlass in einer Hand und Erbstreitigkeiten in der Erbengemeinschaft werden vorgebeugt (mehr dazu auf unserer Seite zur Erbengemeinschaft).

 

Familienfrieden durch Flexibilität

Weil die Kinder im Testament berücksichtigt sind (wenn auch mit Wartezeit), fühlen sie sich in der Regel weniger übergangen als bei völliger Enterbung im ersten Erbfall. Das kann den Druck mindern, sofort den Pflichtteil zu fordern, und erhält den Familienfrieden. Der überlebende Elternteil hat zudem die Möglichkeit, auf individuelle Bedürfnisse einzugehen: Sollte ein Kind zu einem bestimmten Zeitpunkt finanzielle Hilfe brauchen (z.B. Hauskauf, Existenzgründung), kann der Elternteil das Vermächtnis gezielt dann erfüllen. Die Verteilung kann also gerechtigkeits- und bedarfsorientierter erfolgen als eine starre, vorab festgelegte Quote.

 

Maximale Kontrolle für den Erblasser (indirekt)

Durch die Einrichtung eines Supervermächtnisses kann der Erblasser sicherstellen, dass sein Wille flexibel umgesetzt wird. Er kann darauf vertrauen, dass der überlebende Partner situativ kluge Entscheidungen trifft – etwas, was er in einem starren Testament nicht berücksichtigen könnte. Diese eingebaute Anpassungsfähigkeit an zukünftige Entwicklungen (wirtschaftliche Lage der Kinder, Steuerrecht, Gesundheit des Partners etc.) ist ein großer Vorteil gegenüber fixen Verfügungen. Letztlich behält die Familie Handlungsspielraum, statt an starre Vorgaben gebunden zu sein.

 

Kombinierbarkeit mit weiteren Regelungen

Das Supervermächtnis lässt sich mit anderen erbrechtlichen Gestaltungen kombinieren. Beispielsweise kann man im gleichen Testament vorsorgen, dass ein Teil des Nachlasses via Supervermächtnis verteilt wird, zugleich aber ein Teil direkt vermacht oder unter Auflagen gestellt wird (z.B. bestimmte Erinnerungsstücke an einzelne Personen). Auch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers zur Überwachung der Vermächtniserfüllung ist möglich, falls man eine neutrale Instanz möchte. Diese Flexibilität macht das Supervermächtnis zu einem attraktiven Baustein in der Nachfolgeplanung.

Natürlich ist jeder Fall individuell – die genannten Vorteile treten vor allem dann hervor, wenn das Supervermächtnis sorgfältig geplant und in der passenden Situation eingesetzt wird. In vielen Familien mit Immobilienvermögen, Unternehmen oder größerem Barvermögen hat sich diese Gestaltung aber als äußerst nützlich erwiesen, um einen Ausgleich zwischen Steueroptimierung, Versorgung des Partners und Berücksichtigung der Kinder zu schaffen.

 

Häufige Fragen zum Supervermächtnis (FAQ)

 

Was ist der Unterschied zwischen einem Supervermächtnis und einem normalen Vermächtnis?

Beim normalen Vermächtnis bestimmt der Erblasser konkret, wer (Vermächtnisnehmer) was (genauer Gegenstand oder Geldbetrag) bekommen soll. Der Anspruch des Begünstigten ist fest umrissen und sofort nach dem Erbfall durchsetzbar. Beim Supervermächtnis hingegen wird lediglich ein Zweck oder Personenkreis festgelegt, und der Erbe (meist der Ehegatte) darf die Details selbst festlegen . Es ist also eine Sonderform, bei der der Erblasser dem Erben Entscheidungsspielraum einräumt. Rechtlich gesehen ist es ein Zweckvermächtnis (§ 2156 BGB) und kein eigener neuer Rechtsbegriff – „Supervermächtnis“ ist ein praktischer Ausdruck dafür. Kurz: Das Supervermächtnis ist flexibler als ein gewöhnliches Vermächtnis und erfordert Vertrauen in den Handelnden, während ein normales Vermächtnis strikt vorgibt, wer was erhält.

 

Kann man mit einem Supervermächtnis den Pflichtteil umgehen?

Nein, das gesetzliche Pflichtteilsrecht bleibt bestehen. Ein Supervermächtnis enterbt die Kinder beim ersten Erbfall meist genau wie ein Berliner Testament. Pflichtteilsberechtigte (z.B. Kinder) können trotz Supervermächtnis ihren Pflichtteilsanspruch (§ 2303 BGB) geltend machen, sofern sie durch Testament nicht mindestens in Höhe des Pflichtteils bedacht wurden. Das Supervermächtnis kann jedoch einen Anreiz bieten, keinen Pflichtteil einzufordern: Die Kinder wissen, dass sie (später) etwas erhalten sollen, und verzichten daher vielleicht freiwillig auf sofortige Ansprüche, um das Testament nicht zu gefährden. Juristisch gesehen hebt das Supervermächtnis den Pflichtteilsanspruch aber nicht auf. Wenn ein Kind sicher gehen will, kann es trotzdem innerhalb der Frist seinen Pflichtteil verlangen – allerdings setzen viele Eltern in solchen Fällen eine Strafklausel ins Testament (z.B.: „Wer den Pflichtteil verlangt, verliert das Vermächtnis“), um diesen Schritt unattraktiv zu machen. Die Kernantwort lautet: Umgangen wird der Pflichtteil durch ein Supervermächtnis nicht, aber in der Praxis wird er seltener eingefordert, wenn die Aussicht auf das Vermächtnis besteht.

 

Ist ein Supervermächtnis nur für Ehepaare sinnvoll?

In der Praxis wird es vor allem von Ehegatten genutzt, insbesondere im Rahmen des Berliner Testaments, weil hier der klassische Anwendungsfall (Steuerfreibeträge, Absicherung des Partners) gegeben ist. Theoretisch kann jedoch jeder Erblasser ein Supervermächtnis anordnen, auch außerhalb einer Ehe. Beispielsweise könnte ein verwitweter Elternteil bestimmen, dass ein Sohn Alleinerbe wird, diesem aber ein Supervermächtnis zugunsten der Enkel auferlegen – mit dem Zweck, die Enkel später zu unterstützen. Auch in einem Erbvertrag ließe sich ein solches Zweckvermächtnis vereinbaren. Allerdings: Die größten Vorteile (Steuer und Versorgung) entfalten sich bei Ehepaaren mit gemeinsamen Kindern. Bei anderen Konstellationen muss man genau prüfen, ob die Flexibilität wirklich gebraucht wird oder ob klare Vermächtnisse/Erbeinsetzungen sinnvoller wären. In jedem Fall ist ein Supervermächtnis kein „Geheiminstrument“ exklusiv für Eheleute – es ist allgemein zulässig, wird aber vor allem im Ehegatten-Testament geschätzt.

 

Muss ein Supervermächtnis notariell beurkundet werden?

Ein Supervermächtnis unterliegt den gleichen Formvorschriften wie jedes Testament. Das bedeutet: Sie können es handschriftlich in Ihrem eigenhändigen Testament formulieren oder im Rahmen einer notariellen Beurkundung Ihres Testaments aufnehmen lassen. An sich besteht keine Pflicht zur notariellen Form nur wegen des Supervermächtnisses. Aber: Aufgrund der hohen Komplexität ist es dringend anzuraten, das Testament notariell beurkunden zu lassen oder zumindest von einem Notar/Juristen prüfen zu lassen . So gehen Sie sicher, dass alle Formulierungen gültig sind. Ein weiterer Vorteil der notariellen Beurkundung: Das Testament wird beim Nachlassgericht hinterlegt und gleich eröffnet, wodurch Verzögerungen vermieden werden. Einige Banken oder Versicherungen akzeptieren knifflige Klauseln eher, wenn sie notariell beglaubigt sind. Fazit: Nein, Pflicht ist es nicht, aber Ja, empfohlen ist es auf jeden Fall.

 

Was passiert, wenn der überlebende Ehepartner das Supervermächtnis nicht erfüllt?

Kommt der überlebende Ehegatte der Pflicht, das Vermächtnis auszuführen, gar nicht nach, stellt sich die Frage der Durchsetzung. Solange der Ehegatte lebt, können die Vermächtnisnehmer zunächst nur abwarten, da der Zeitpunkt ja in seinem Ermessen liegen kann. Sollte allerdings objektiv erkennbar sein, dass der Zweck vereitelt wird, könnten die Begünstigten in Ausnahmefällen rechtliche Schritte erwägen – etwa auf Feststellung ihres Anspruchs. Das bietet sich z.B. an, wenn der überlebende Ehegatte ankündigt, nichts geben zu wollen, entgegen dem testamentarischen Auftrag. In der Praxis passiert dies selten, da die meisten Supervermächtnisse erst mit dem Tod des Ehegatten endgültig abgerechnet werden. Nach dem Tod des überlebenden Ehepartners gilt: Das unerfüllte Vermächtnis wird zu einer Schuld in dessen Nachlass. Die Kinder (oder andere Begünstigte) können diese Forderung gegenüber den Erben des Ehepartners geltend machen. In vielen Fällen sind die Kinder selbst die Erben, dann erledigt sich das Problem intern (sie teilen halt was da ist). Wenn jedoch z.B. ein neuer Partner erbt, müssen die ursprünglichen Begünstigten ihr Recht einfordern – notfalls gerichtlich. Wichtig: Hat der überlebende Partner den Nachlass bis auf Null verbraucht, lässt sich praktisch nichts mehr holen. Das ist das größte Risiko, wenn jemand das Vermächtnis bewusst ignoriert. Allerdings dürfte in einem solchen Fall oft auch nichts mehr zu vererben sein. Insgesamt ist solche Nicht-Erfüllung selten; meist wird zumindest im Testament eine Letztfrist oder Bedingung formuliert, so dass der Ehegatte nicht vollkommen frei verweigern kann. Wenn Sie als Begünstigter unsicher sind, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, um den eigenen Anspruch zu sichern.

Das Supervermächtnis richtig nutzen

Das Supervermächtnis ist ein sehr nützliches Instrument, um im Erbrecht scheinbar widersprüchliche Ziele unter einen Hut zu bringen: Die volle Absicherung des Ehepartners und gleichzeitig die Berücksichtigung der Kinder sowie Steueroptimierung. Durch die geschickte Kombination aus Flexibilität und Zweckbindung können Sie erhebliche steuerliche Vorteile erzielen und individuelle Lebensumstände berücksichtigen. Allerdings geht mit dieser Flexibilität auch Verantwortung einher: Ohne klaren Plan und sorgfältige Formulierung kann ein Supervermächtnis scheitern oder sogar zu Streit führen.

Unsere Empfehlung

Überlegen Sie gemeinsam mit einem Erbrechtsexperten, ob ein Supervermächtnis in Ihrer Situation sinnvoll ist. Wenn ja, lassen Sie das Testament professionell aufsetzen, um alle Eventualitäten abzudecken. Beachten Sie die angesprochenen Fristen (insbesondere beim Pflichtteil) und kommunizieren Sie offen innerhalb der Familie. So entfaltet das Supervermächtnis seine gewünschten Vorteile am besten.

 

Zum Schluss

Zögern Sie nicht, fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Gestaltung komplexer Testamente gehört zu unseren Kernkompetenzen. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wenn Sie Fragen zum Supervermächtnis oder allgemein zur Nachlassplanung haben, wenden Sie sich an uns – wir prüfen Ihren Fall individuell und entwickeln die optimale Lösung für Sie. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für eine Beratung, etwa über unsere Kontaktseite. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren letzten Willen rechtssicher und maßgeschneidert umzusetzen, damit Ihr Vermögen in die richtigen Hände gelangt und Ihre Liebsten bestmöglich abgesichert sind.

 

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